Stevia (Stevia rebaudiana)

Wirkung:

verdauungsfördernd, pilzhemmend, wundheilend, empfängnisverhütend, herzstärkend, blutdrucksenkende, blutzuckersenkende, antimikrobielle, gefäßerweiternde, plaquehemmende

Anwendungsbereiche:

Diabetes, Empfängnisverhütung, Verjüngungsmittel, Mundpflege, bei einer drohenden Abstoßung implantierter Organe, bei Pilzbefall, beugt Karies vor, Zahnfleischbluten durch Parodontose, als Zahnbelagentferner, Neurodermitis, zum Erlangen des Idealgewichts, Übergewicht, alternder Haut, als Haarpflege, bei Wunden, Bluthochdruck, Sodbrennen

Verwendete Pflanzenteile:

Blätter

Sammelzeit:

August bis September

Zu finden:

In der Natur kann man Stevia bei uns nicht finden. Die Heimat des Strauches ist im unteren Teil von Südamerika, also in Argentinien, Chile, Uruguay, Bolivien und Paraguay.

Inhaltsstoffe:

ätherisches Öl, Flavonoide, Glykosid Steviosid, Diterpene, Steroide

Sonstiges:

Stevia ist eine mehrjährige, krautige Pflanze, die Wuchshöhen von 70 bis über 100 Zentimetern erreicht. Die schlanken, aufrechten Stängel sind teils behaart. Die Laubblätter sind in Blattstiel und -spreite gegliedert, eiförmig bis elliptisch und 2 bis 4 Zentimeter lang. Der Blattstiel ist meist sehr kurz. Die Blätter mit keilförmigem Grund sind behaart. Die Nervatur ist dreizählig. In lockeren Schirmrispen befinden sich die kleinen blüten mit einer behaarten Hülle. Die zwittrigen Scheibenblüten sind meist weiß bis purpur. Es gibt kleine, drüsige, gelbliche unfertile und dunkelbraune fertile Achänen mit borstigem Pappus.

Stevia wird in Japan als Süßkraut genutzt, da dort künstliche Süßstoffe verboten sind. Bei uns im EU-Raum und Amerika wurde der Handel mit Stevia verboten, obwohl sie in England im 2. Weltkrieg als Zuckerersatz probiert wurde zu kultivieren. Da bei uns die vollständigen Untersuchungen zu Stevia fehlen, wurde bei uns die Zulassung als Nahrungsmittel abgelehnt. Bisher gibt es nur Erfahrungsberichte von Anwendern. 2011 wurde vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt, dass Steviablätter in Teemischungen enthalten sein dürfen und man Stevia als kosmetisches Produkt kaufen kann.

In der EU ist der Süßstoff aus Steviablättern seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Frankreich war zuvor der erste EU-Staat, der eine vorläufige Zulassung für Süßstoffe aus der Pflanze Stevia rebaudiana erteilte. Die EU-Zulassung legt Höchstwerte für Steviosid in Lebensmitteln und Getränken fest. Vor der Zulassung gab es bereits einen aktiven Internethandel mit Steviapräparaten, die oft als Zahnpflegemittel deklariert wurden, um das Verbot zu umgehen.

Der Strauch kann bis zu 1 Meter hoch werden und blüht weiß mit vielen Blättern. Im Winter stirbt der ganze obere Teil ab und treibt im Frühjahr wieder neu aus.

Das Süßkraut hat überhaupt keine Kalorien und hat einen nicht zu verachtenden Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen. Im Gegensatz zum Zucker hat das Steviapulver eine 200- bis 300-fache Süßkraft.

In Paraguay nutzen die Guarani-Indianer das Kraut als Gewürz in ihrem Mate-Tee.

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